Eine Neuerung im Jagdgesetz kann nun weitreichende Folgen haben.
Auf Grundstücken von ethischen Jagdgegnern darf nicht mehr gejagt werden.
Bisher galt: "Nach dem Bayerischen Jagdgesetz ist jeder Grundbesitzer, der unter 81 Hektar Land sein Eigen nennt, automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft." Das heißt, diese Grundstücke werden bei der Jagd mit eingeschlossen und Tiere eventuell erschossen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied bereits im Sommer 2012, dass das Jagen auf Privatgrund und die Mitgliedschaft von ethischen Jagdgegnern eine schwere bzw. unzumutbare Belastung darstelle und ein Jagdverbot auf privatem Grund legal sei. Die Regierung ist nun sogar verpflichtet, dieses Urteil auf nationales Recht anzuwenden.
In der Zwischenzeit beschweren sich natürlich Jäger und Bauern. Das natürliche Gleichgewicht würde außer Kontrolle geraten und die Tiere würden Äcker zerstören.
Quelle.
Da denke ich mir: natürliches Gleichgewicht? In unseren Wäldern? Mit Sicherheit schon lange nicht mehr. Die Tiere leider unter Raumverlust durch die Ausweitung der Wohnsiedlungen. Verkehrsunfälle, Krankheiten. Die natürliche Auslese ist schon lang von Menschenhand beeinflusst.
Zum anderen denke ich, dass immernoch mehr als genug Jagdfläche zu Verfügung steht, denn mal ehrlich? Wie viel Grünfläche ist in Privatbesitz zum einen und zum anderen, wie viele werden das Verbot auf ihrem Grundstück aussprechen?
Ich bin jedenfalls der Meinung, dass es richtig ist, dass man über das Sterben auf dem eigenen Grundstück bestimmen darf.
0 Kommentare